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Fuchs Population in der Gemeinde

Fuchs Population in der Gemeinde

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

derzeit erreichen uns viele Anfragen bezüglich einer erhöhten Fuchs-Population in Inning a. Ammersee.

Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Starnberg, Untere Jagdbehörde, gilt für Füchse bis Mitte Juni der Muttertierschutz gem. § 22 Abs. 4 Satz 1 BJgdG. In den Setz- und Brutzeiten dürfen bis zum selbständig werden der Jungtiere, die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere, nicht bejagt werden. Die Tiere dürfen auch nicht eingefangen und umgesiedelt werden. Somit besteht derzeit keine Handlungsmöglichkeit die Population im Ort zu verringern.

Nach Auskunft der hierfür zuständigen Unteren Jagdbehörde im Landratsamt Starnberg, greifen Füchse nicht an und sind überwiegend friedlich. Füchse verlieren ihre Scheu und halten sich nicht selten in befriedeten Gebieten auf, insbesondere wenn die Jungtiere bereits dort geboren wurden.

Das Landratsamt empfiehlt:

-    lassen sie kein Katzen- oder Hundefutter im Freien stehen

-    sichern und schließen sie ihre Zäune und Tiergehege

-    halten sie Abstand zu den Tieren

-    fassen sie die Tiere und ihre Hinterlassenschaften keinesfalls an, weil nach wie vor viele Tiere mit dem Fuchsbandwurm infiziert sind.

Betroffene Eigentümer können sich nach Ende der Schonzeit an die Jagdbehörde im Landratsamt Starnberg unter Tel. 08151 148-77340 wenden. Dort kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Antrag auf eine Lebendfalle gestellt werden.

 

Vorsorgemaßnahmen für einen möglichen Blackout

Vorsorgemaßnahmen für einen möglichen Blackout

Jeder kennt es, wenn einmal für ein paar Minuten oder Stunden der Strom ausfällt. Was wir alle aber nicht kennen, ist ein sog. „Blackout“, ein langandauernder, überregionaler Stromausfall, der ganz Bayern, Deutschland oder Europa betreffen kann.

In der aktuellen Debatte um die Stromversorgung in Deutschland ist es wichtig hervorzuheben, dass ein großflächiger und langandauernder Stromausfall äußerst unwahrscheinlich ist. Es gibt jedoch zwei gravierende Unterschiede zum „normalen“ Stromausfall: es wird zum Zusammenbruch der Produktion und der Logistik kommen und mehrere Wochen dauern, bis die Versorgung mit Lebensmitteln, Kommunikation, Medikamenten und Treibstoff wieder im gewohnten Umfang läuft. Und zweitens: Hilfe von außerhalb kann nicht so schnell erwartet werden, da alle das gleiche Problem haben.

Auf der Seite des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (www.bbk.bund.de) finden Sie einen ausführlichen Ratgeber für die Notfallvorsorge. Es wird empfohlen einen Vorrat an Wasser, Lebensmitteln und Medikamenten für 10 Tage anzulegen. Wir bitten Sie nicht zu Hamstern und nicht unnötig große Mengen einzukaufen. Die Gemeinde bereitet sich wie viele andere derzeit auf dieses Szenario vor und erarbeitet einen entsprechenden Notfallplan.

Hilfe in der Ukrainekrise

Hilfe in der Ukrainekrise

Der Landkreis Starnberg bereitet sich gerade auf die Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine vor. Wie Sie helfen können, welche Hilfsangebote es gibt und alle weiteren Informationen zur Ukrainekriese finden Sie auf den Seiten des Landratsamtes und des Bayerischen Staatsministeriums.

Landratsamt Starnberg

Staatsministerium

 

Schöffenwahl 2023 für die Amtsperiode 2024 - 2028

Schöffenwahl 2023 für die Amtsperiode 2024 - 2028

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in unserer Gemeinde mindestens zwei geeignete Personen, die am Amtsgericht Starnberg und München als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Der Gemeinderat der Gemeinde Inning a. Ammersee und der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Starnberg schlagen doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen bzw. Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt– und Hilfsschöffen. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Schöffen sollen über soziale Kompetenz verfügen, d.h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.

Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen durch das Urteil. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte aufgrund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat.

Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Jedes Urteil gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch haben die Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben. Schöffen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations– und Dialogfähigkeit abverlangt.

Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bis zum 30.03.2023 bei der Gemeinde Inning a. Ammersee, Einwohnermeldeamt, Pfarrgasse 13, 82266 Inning a. Ammersee. Telefonische Auskünfte werden unter der Nummer 08143 921-11 erteilt. Ein bayernweit einheitliches Bewerbungsformular finden Sie in der Rubrik Bürgerservice unter Formulare.

Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung bis zum 26.02.2023 an das Jugendamt des Landkreises Starnberg, Bewerbungsformulare können von der Internetseite des Landratsamtes Starnberg unter

Grundsteuerreform - Grundsteuer in Bayern - Fristverlängerung bis 30.04.2023

Grundsteuerreform - Grundsteuer in Bayern - Fristverlängerung bis 30.04.2023

Für die Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie fließt in die Finanzierung der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen und dient der Finanzierung von Schulen und Kitas. Sie hat Bedeutung für jeden von uns.

Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Grundsteuer im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt.

Der Bayerische Landtag hat am 23.11.2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet.

Von 2025 an spielt der Wert eines Grundstücks bei der Berechnung der Grundsteuer in Bayern keine Rolle mehr. Die Grundsteuer wird in Bayern nicht nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet.

 

Wie läuft das Verfahren ab?

Das bisher bekannte, dreistufige Verfahren bleibt weiter erhalten. Eigentümerinnen und Eigentümer müssen eine sog. Grundsteuererklärung abgeben. Das Finanzamt stellt auf Basis der erklärten Angaben den sog. Grundsteuermessbetrag fest und übermittelt diesen an die Kommune. Die Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten über die getroffene Feststellung des Finanzamtes einen Bescheid, den sog. Grundsteuermessbescheid. Der durch das Finanzamt festgestellte Grundsteuermessbetrag wird dann von der Kommune mit dem sog. Hebesatz multipliziert. Den Hebesatz bestimmt jede Kommune selbst. Die tatsächlich nach neuem Recht zu zahlende Grundsteuer wird den Eigentümerinnen und Eigentümern in Form eines Bescheids, den sog. Grundsteuerbescheid, von der Kommune mitgeteilt. Den Grundsteuerbescheid erhalten Sie voraussichtlich in 2024. Die neue Grundsteuer ist ab dem Jahr 2025 von den Eigentümerinnen und Eigentümern an die Kommune zu bezahlen.

 

Was bedeutet die Neuregelung für Sie?

Waren Sie am 01.01.2022 (Mit-)Eigentümerin bzw. (Mit-)Eigentümer eines Grundstücks, eines Wohnobjekts oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft in Bayern? – Dann aufgepasst:

Um die neue Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer feststellen zu können, sind Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Inhaberinnen und Inhaber von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben verpflichtet, eine Grundsteuererklärung abzugeben. Hierzu wurden Sie durch Allgemeinverfügung des Bayerischen Landesamts für Steuern am 30.03.2022 öffentlich aufgefordert. Für die Erklärung sind die Eigentumsverhältnisse und die tatsächlichen baulichen Gegebenheiten am 01.01.2022 maßgeblich, sog. Stichtag.

 

Was ist zu tun?

Ihre Grundsteuererklärung können Sie in der Zeit ab 01.07.2022 bequem und einfach elektronisch über ELSTER - Ihr Online-Finanzamt unter www.elster.de abgeben.

Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung wird in Bayern bis zum 30. April verlängert. Es handelt sich um eine letztmalige Verlängerung der Frist.

Sofern Sie noch kein Benutzerkonto bei ELSTER haben, können Sie sich bereits jetzt registrieren. Bitte beachten Sie, dass die Registrierung bis zu zwei Wochen dauern kann.

Sollte eine elektronische Abgabe der Grundsteuererklärung für Sie nicht möglich sein, können Sie diese auch auf Papier einreichen. Die Vordrucke hierfür finden Sie ab dem 01.07.2022 im Internet unter www.grundsteuer.bayern.de, in Ihrem Finanzamt oder in Ihrer Gemeinde.

Bitte halten Sie die Abgabefrist ein.

 

Sie sind steuerlich beraten?

Selbstverständlich kann die Grundsteuererklärung auch durch Ihre steuerliche Vertretung abgegeben werden.

 

Sie haben Eigentum in anderen Bundesländern?

Für Grundvermögen sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft in anderen Bundesländern gelten andere Regelungen für die Erklärungsabgabe als in Bayern. Informationen finden Sie unter www.grundsteuerreform.de.

 

Sie benötigen weitere Informationen oder Unterstützung?

Weitere Informationen und Videos, die Sie beim Erstellen der Grundsteuererklärung unterstützen sowie die wichtigsten Fragen rund um die Grundsteuer in Bayern finden Sie online unter www.grundsteuer.bayern.de

Checkliste für ein Wohngrundstück

Erdgasnetz Inning

Erdgasnetz Inning

Die Energienetze Bayern wird ab ca. Ende September mit dem Bau der Erdgasleitung in Inning beginnen. Die Haupttrasse bildet dabei die Herrschinger Straße, die Münchner Straße (zunächst bis Ecke Brucker Straße) und die Landsberger Straße. Darüber hinaus wird das Erdgasnetz aufgrund der generierten Aufträge (bisher rund 60) ausgebaut in der Walchstadter Straße, Reihenstraße, Bacherner Weg (rund 100 Meter), Leitenstraße, Schmautzer-Büchl-Weg (rund 100 Meter) und Leitenberg (Im Schaubild rote Linie = geplanter Ausbau, grüne Linie = Bestandsleitung).

Nachdem dieser Bauabschnitt fertiggestellt wurde, werden je nach Auftragslage im Jahr 2022 auch andere Straßen in Inning erschlossen. Insbesondere ist angedacht Objekte westlich der Herrschinger Straße, also z.B. Stegner Weg und Alpenstraße an das Erdgasnetz anzuschließen und später dann z.B. Zweigstraße und Sonnenstraße.

Für den Ortsteil Buch am Ammersee läuft drezeit die Bedarfsabfrage.

Grundsätzlich kann überall dort eine Erdgasleitung gebaut werden, wo sich genügend Objekte für einen Erdgas-Netzanschluss entscheiden.

Wichtig zu wissen: Mit dem Bau des Erdgas-Netzanschlusses müssen Sie nicht gleichzeitig auch die Heizungsanlage erneuern. Das kann später erfolgen. Im Moment geht es darum, diejenigen Hauseigentümer, die kurz- oder mittelfristig Interesse an einer Umstellung von z.B. Heizöl auf Erdgas haben, zu bedienen, zumal die Baukolonne vor Ort ist.

Eigentümer von Objekten, die sich für einen Erdgas-Netzanschluss interessieren, können sich wenden an Reinhard Otto, 089-68003-718 oder reinhard.otto(at)energienetze-bayern.de.

Ausbauplan

 

Informationen über das FFH-Artenmonitoring von 2021 - 2023

Informationen über das FFH-Artenmonitoring von 2021 - 2023

Art. 11 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, den Erhaltungszustand der besonders schutzwürdigen Lebensräume, Tier- und Pflanzenarten (nach Anhang I bzw. II und IV der FFH-RL) von gemeinschaftlichem Interesse zu überwachen (Monitoring). Gemäß Art. 17 der FFH-RL erstellen die Mitgliedstaaten alle sechs Jahre einen Bericht, der die wichtigsten Ergebnisse dieses Monitorings integriert. Die Europäische Kommission bewertet auf der Grundlage dieser Berichte die Fortschritte bei der Verwirklichung in der FFH-RL genannter Ziele.
Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, den Erhaltungszustand der Lebensräume, Tier- und Pflanzenarten in Deutschland über ein Stichprobenverfahren zu ermitteln und zu dokumentieren. Das Monitoring der Insekten-, Pflanzen-, Amphibien und Reptilienarten erfolgt in Bayern an festen Stichpro-benflächen, die jetzt turnusmäßig wieder untersucht werden müssen. Die Pro-beflächen können sowohl innerhalb als auch außerhalb von FFH-Gebieten liegen.
In Ihrem Gemeinde- bzw. Stadtgebiet befindet sich mindestens eine Probefläche einer oder mehrerer der genannten Artengruppen. Diese Probefläche soll im Auftrag des Bayerischen Landesamtes für Umwelt von April 2021 bis Oktober 2023 begangen und bewertet werden. Die Untersuchungen haben keinerlei Konsequenzen für die Grundeigentümer und Nutzungsberechtigten und führen auch nicht zu Beeinträchtigungen der Flurstücke.
Zuständig für Kartierungen von Lebensraumtypen und Arten des Offenlands ist das Bayerische Landesamt für Umwelt. Für Wald-Lebensraumtypen und manche Arten ist die Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft zuständig.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen Ihre untere Naturschutzbehörde beim zuständigen Landratsamt in Starnberg zur Verfügung.

Förderprogramm FlurNatur vom Amt für ländliche Entwicklung Oberbayern

Förderprogramm FlurNatur vom Amt für ländliche Entwicklung Oberbayern

Das Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern fördert mit dem Programm FlurNatur die Planung und Anlage von neuen Biotopen, deren Verbund sowie Boden- und Wasserrückhaltemaßnahmen in der Flur. Die Förderung ist auch außerhalb von Flurneuordnungen und damit im gesamten ländlichen Raum von Oberbayern möglich.

Hier erhalten Sie alle Informationen zum Förderprogramm

Lokale Entwicklungsstrategie 2023-2027 der Region Ammersee

Lokale Entwicklungsstrategie 2023-2027 der Region Ammersee

Mit dieser digitalen Veranstaltung starten wir in den Bürgerbeteiligungsprozess für die „Lokale Entwicklungsstrategie“ (LES). Diese LES ist Voraussetzung für die weitere Teilnahme am LEADER-Förderprogramm.
Am 19.02.2022 ab 14:00 Uhr laden wir alle Bürgerinnen und Bürger herzlich ein, ihre Ideen und Anregungen für die neue LES einzubringen.
Anmeldung und weitere Infos über unsere Website www.lagammersee.de 

Flyer Auftaktveranstaltung

Alle Informationen zur Entwicklungsstrategie und die Möglichkeiten zur Beteiligung finden Sie hier.

Broschüre „Besonders sparsame Haushaltsgeräte 2022"

Broschüre „Besonders sparsame Haushaltsgeräte 2022"

Alles Rund um das Thema "Pässe und Ausweis"

Alles Rund um das Thema "Pässe und Ausweis"

Das Bundesministerium des Inneren und für Heimat hat die häufigsten Fragen und Antworten zum Reisepass, vorläufigen Reisepass und Kinderreisepass für Sie online veröffentlicht.

Unter BMI - Reisepass - Häufige Fragen und Antworten zu Pässen (bund.de) können Sie jederzeit nachlesen, wenn Sie Fragen haben zur Beantragung, Gültikeit, den Gebühren oder sonstigen Fragen rund um Pässe haben.

 

Hier erhalten Sie alle Informationen zum Personalausweis Personalausweisportal - Beantragung

Ausbau Landsberger Straße im Bereich Montessorischule bis zum Färberweg

Ausbau Landsberger Straße im Bereich Montessorischule bis zum Färberweg

Im Auftrag der Gemeinde Inning, werden ab Ende Juli, Ausbauarbeiten in der Landsberger Straße, im Bereich der Montessorischule bis zum Färberweg, vorgenommen. Die vorhandene Straße wird dabei komplett erneuert, inkl. der Straßenentwässerungsanlagen. Das Regenwasser wird in sogenannte Sickerrigolen unter der Straße eingeleitet und versickert dort. Die bisherige Ableitung in den Schmutzwasserkanal entfällt dadurch.

Zusätzlich wird die Straßenbeleuchtung erneuert, die Ausführung erfolgt in energiesparender LED-Bauweise. Des Weiteren wird der Parkplatz an der Montessorischule neugestaltet und erweitert. In beiden Fahrtrichtungen wird eine barrierefreie Bushaltestelle im Bereich des Parkplatzes errichtet. Die Oberflächen der Straße und Gehwege werden asphaltiert, die Bushaltestellen und Parkflächen werden in Pflasterbauweise hergestellt. Im Bereich des Parkplatzes sind Baumpflanzungen und Begrünung vorgesehen. Im Zuge der Baumaßnahmen werden von der Telekom die vorhandenen unterirdischen Leitungen teilweise erneuert.

Die Bauarbeiten werden nach Ende der Frostperiode fortgeführt, bis ca. Jahresmitte.

Bauablauf:

Nach Abtrag des Asphalts, werden die Rigolensickeranlagen unter der Straße errichtet, der Straßenunterbau erneuert und die Arbeiten an den Spartenanlagen vorgenommen. Anschließend erfolgt der Neubau der Randbegrenzungen für den Gehweg und die Straße, sowie die Pflaster- und Asphaltbauarbeiten.

Zufahrt zu den Grundstücken:

Soweit möglich wird die Zufahrt, für die im Baustellenbereich befindlichen Grundstücke, dauerhalt aufrechterhalten. Lieferungen und Abholungen mit größeren Fahrzeugen, müssen aber im Vorfeld mit der Baufirma, dem Bauleiter oder dem Polier abgesprochen werden.

Die Müllabfuhr wird den Baustellenbereich nicht befahren, die Mülltonne muss daher bitte von den Eigentümern eigenverantwortlich bis an das jeweilige Ende der Baustelle gebracht werden.

Umleitung Verkehr:

Die Landsberger Straße ist von der Münchner Str. bis zur Salzstraße frei befahrbar, ebenso von Richtung Stegen aus bis zum Färberweg.

Der überörtliche Verkehr von Stegen nach Inning und umgekehrt, wird über die Staatsstraße ST 2070 umgeleitet.

Der öffentliche Personennahverkehr fährt ebenfalls über die Staatsstraße ST 2070 bis zum Ausweichparkplatz (im Bereich der Skaterbahn) nach Stegen. Auf dem Ausweichparklatz wird eine Behelfsbushaltestelle eingerichtet. 

Der innerörtliche Verkehr wird über die Salzstraße, Stegener Weg und Färberweg umgeleitet.

Besonders wichtig:

Aus Privatgrundstücken ragen Hecken und Äste in den Straßenraum. Diese müssen vor Baubeginn von den Anliegern bis auf die Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden. Das ist grundsätzlich so vorgeschrieben, erlangt jetzt aber Aktualität. Wenn durch Heckenwuchs die Bauarbeiten behindert werden, muss dieser Überwuchs für die Anlieger kostenpflichtig entfernt werden.

Wir bitten Sie um Ihr Verständnis. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihre Ansprechpartner:

Die Ausführung der Bauarbeiten erfolgt durch die Fa. Strommer Tiefbau GmbH aus Schongau. Der zuständige Bauleiter ist Herr Baumann Tel. 08861/9308-30. Die gesamte Baumaßnahme wird vom Ingenieurbüro Lais aus 82293 Mittelstetten, Tel. 08202/7282820 betreut. In der Gemeindeverwaltung ist Herr Meichelböck Tel. 08143/921-35 Ihr Ansprechpartner.

Neue Parkscheinautomaten in Stegen

Neue Parkscheinautomaten in Stegen

In Stegen wurden neue Parkscheinautomaten aufgstellt. Zukünftig können Sie an allen Pakrscheinautmaten mit EC-Karte bzw. mit der App von Easy Park bezahlen. Es gibt nur noch drei Parkscheinautmaten, bei denen eine Münzzahlung möglich ist. 

Mit Bargeld können Sie am östlichen Parkscheinautomaten in der Alten Landsberger Straße, in der Mitte des Großraumparkplatzes sowie an einem Parkscheinautomaten auf dem Ausweichparkplatz an der Staatsstraße 2070 bezahlen.

Die Parkgebühren sind gleichgeblieben.

 

Amtsblatt Nr. 15 - Satzungsänderung der AWA Ammersee

Sicherheitswacht für Inning

Sicherheitswacht für Inning

Die Polizeiinspektion Herrsching beabsichtigt in engem Zusammenwirken mit der Gemeinde Inning zum baldmöglichsten Zeitpunkt eine Sicherheitswacht aufzubauen. Gegenwärtig verfügt die bayerische Sicherheitswacht über 1.261 ehrenamtliche Angehörige.

 

Für den Gemeindebereich Inning sind bisher 5 ehrenamtliche Plätze vorgesehen.

 

Die zusätzliche uniformierte Präsenz der Sicherheitswacht ist als weiteres Bindeglied zwischen Bürgerinnen und Bürgern und ihrer örtlichen Polizei zu sehen. Zudem besteht die Chance, dass die für Jedermann erkennbaren Ehrenamtlichen das Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung noch weiter steigern.

Die Sicherheitswacht in Inning wird in enger Verbindung mit ihrer Polizeiinspektion eingesetzt, vor allem um Vandalismus und Sachbeschädigungen vorzubeugen, aber auch Ruhestörungen im öffentlichen Raum stehen im Fokus. Ein örtlicher Schwerpunkt ist im Nahbereich von Schulen Sport- / Grünanlagen und Naherholungsgebieten zu sehen. Hier verzeichnet die Polizei wiederholt vermeidbare Störungen durch Sachbeschädigungen, Graffitischmierereien und Lärmbelästigungen.

 

Die Erhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Vor diesem Hintergrund sucht die Herrschinger Polizei ehrenamtliche Angehörige der Sicherheitswacht für den Einsatzraum Inning. Bewerberinnen und Bewerber müssen mindestens 18 und höchstens 62 Jahre alt sein und über einen anerkannten Schulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen. Das Ehrenamt der Sicherheitswacht ist dabei neben dem eigentlichen Beruf vorgesehen und beträgt etwa zehn Einsatzstunden im Monat. Bewerberinnen und Bewerber müssen sich fließend in deutscher Sprache verständigen können und für die fußläufige Tätigkeit im Außendienst gesundheitlich geeignet sein. Das vorhandene Interesse am kommunikativen Umgang mit anderen Menschen ist eine wichtige Voraussetzung.

 

Angehörige der Sicherheitswacht übernehmen keine originären polizeilichen Aufgaben. Sie verfügen über dieselben Rechte wie jeder andere Bürger und jede andere Bürgerin auch. Sie wirken aber eng mit ihrer örtlichen Polizei zusammen und sind damit ein zusätzlicher und wertvoller Baustein der örtlichen Sicherheitsarchitektur.

 

Interessierte können sich mit der Polizeiinspektion Herrsching unter 08152/9302-0, oder per Email pp-obn.herrsching.pi(at)polizei.bayern.de in Verbindung setzen.

Alles zum Thema Wohngeld

Alles zum Thema Wohngeld

Die gestiegenen Lebenshaltungskosten stellen für viele Familien ein großes Problem dar. Vom Staat gibt es daher wirtschaftliche Hilfen wie das Wohngeld. Ob ein Wohngeld-Antrag in Ihrem Fall Aussicht auf Erfolg hat, können Sie auf der Internetseite des Landratsamtes online prüfen und direkt online den Antrag stellen. Schauen Sie doch mal vorbei unter https://www.lk-starnberg.de/Bürgerservice/Soziales/Wirtschaftliche-Hilfen/Wohngeld/

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