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Einwohnermeldeamt, Gewerbeamt, Friedhofsverwaltung, Sozialamt, Wahlamt

Mitarbeiter

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Einwohnermeldeamt, Gewerbeamt, Friedhofsverwaltung
Debra Jernigan
Eva Bichlmeier

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Zuständigkeiten

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  • An- und Abmeldungen
  • Aufenthalts- und Meldebescheinigungen
  • Ausweise und Pässe
  • Betreutes Wohnen
  • Friedhofs- und Bestattungswesen
  • Führungszeugnisse
  • Jugendarbeit
  • Lebensbescheinigung
  • Sozialwesen
  • Sozialwohnungen
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Beantragung eines Kinderreisepasses

Beantragung eines Kinderreisepasses

Allgemeine Informationen

Achtung: Das Kind muss in jedem Falle (auch bei einer Verlängerung oder Aktualisierung) persönlich anwesend sein

 

·     Die Ausstellung eines Kinderreisepasses bedarf der schriftlichen Zustimmung beider Elternteile, sofern ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. Ansonsten ist das rechtskräftige Scheidungsurteil, bzw. Sorgerechtsbeschluss, die Bestellung des Vormundschaftsgerichts oder die Urkunde über die vom Jugendamt oder einem Notar beglaubigte Sorgeerklärung vorzulegen. Liegt das Sorgerecht bei nur einer Person, so ist eine Bescheinigung über Nichtvorliegen von Eintragungen in ein Sorgeregister vom zuständigen Jugendamt vorzuweisen.

·     Geburts- oder Abstammungsurkunde bitte vorlegen.

·     Bei Verhinderung eines der Erziehungsberechtigten kann dessen Zustimmung auch unter Vorlage der Zustimmungserklärung erfolgen. Das entsprechende Formular können finden Sie unter https://www.inning.de/buergerservice/formulare/

·     Da die Ausweisbehörde sowohl die Antragsberechtigung wie auch die Echtheit der Unterschriften prüfen muss ist es notwendig, entsprechende Ausweisdokumente vorzulegen

·     Zur Antragstellung ist kein Formblatt notwendig.

·     Die Laufzeit eines Kinderreisepasses beträgt 1 Jahr; eine Verlängerung ist nur bis zum 12. Lebensjahr möglich. Bei Beantragung ist ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild erforderlich.

·     Ab dem vollendeten 10. Lebensjahr des Kindes ist auch dessen Unterschrift erforderlich.

·     Die Gebühr beträgt 13,00, für eine Verlängerung werden 6,00 Euro erhoben.

·     Das Dokument wird bei Vorlage aller erforderlichen Unterlagen grundsätzlich sofort ausgestellt.

 

Besonderheiten für die Verlängerung der Gültigkeit eines Kinderreisepasse

·     Eine Verlängerung kann frühestens 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit vorgenommen werden

·     Eine Verlängerung ist nicht möglich, wenn der Kinderreisepass bereits abgelaufen ist. Als spätester Termin für die Verlängerung gilt der Tag, an dem der Kinderreisepass ungültig wird.

·     Zur Verlängerung des Kinderreisepasses ist ein neues biometrietaugliches Lichtbild vorzulegen.

·     Die Gebühr für die Verlängerung beträgt 6,00 Euro.

 

Besonderheiten für die Aktualisierung des Kinderreisepasses

·     Der Kinderreisepass kann während seiner 1-jährigen Gültigkeitsdauer durch die Anbringung eines neuen biometrietauglichen Lichtbildes und/oder Änderung der Körpergröße und/oder Augenfarbe aktualisiert werden.

·     Die Gebühr für die Aktualisierung beträgt 6,00 Euro.

·     Informationen zu den Einreisebestimmungen ausländischer Staaten für deutsche Staatsangehörige erteilen die Auslandsvertretungen in der Bundesrepublik Deutschland, sowie das Auswärtige Amt in Berlin (www.auswaertiges-amt.de).

 

Beantragung eines Personalausweises

Beantragung eines Personalausweises

Allgemeine Informationen

 

·    Die persönliche Vorsprache mit einem Ausweisdokument ist notwendig

·    Zur Antragstellung ist kein Formblatt notwendig.

·    Bringen Sie bitte ein aktuelles (nicht älter als ½ Jahr) biometrietaugliches Lichtbild (schwarzweiß oder farbig) mit.

·    Das Lichtbild muss Sie ohne Kopfbedeckung zeigen.

·    Die Gültigkeitsdauer beträgt 10 Jahre. Bei Personen, die bei der Antragstellung das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Gültigkeitsdauer 6 Jahre.

·     Ab dem vollendeten 6. Lebensjahr müssen Fingerabdrücke abgegeben werden, der nur auf Ihrem

       Dokument gespeichert wird. Es erfolgt keine Speicherung im Datenbestand.

·    Eine Eintragung eines Ordens- oder Künstlernamens ist mit entsprechenden Nachweisen möglich.

·    Eine Verlängerung der Dokumente ist nicht möglich.

·    Die Gebühr beträgt 37,00 Euro. In Ausnahmefällen kann eine erhöhte Gebühr erhoben werden, wenn die Gemeinde Inning a. Ammersee ein Dokument als nicht zuständige Behörde ausstellt.

·    Bei Personen, die bei der Antragstellung das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Gebühr 22,80 Euro.

·    Die Ausstellung dauert ca. 3 – 4 Wochen.

·    Die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises mit einer Gültigkeitsdauer von 3 Monaten ist sofort möglich, die Gebühren hierfür betragen 10,00 Euro.

·    Informationen zu den Einreisebestimmungen ausländischer Staaten für deutsche Staatsangehörige erteilen die Auslandsvertretungen in der Bundesrepublik Deutschland, sowie das Auswärtige Amt in Berlin (www.auswaertiges-amt.de).

 Haben Sie von uns noch kein Ausweisdokument erhalten, benötigen wir zusätzlich:

  • Bei Ledigen: Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch

  • Bei Verheirateten: Heiratsurkunde bzw. beglaubigte Abschrift vom Familienbuch

Wichtige Hinweise für minderjährige Antragsteller

Die Ausstellung eines Personalausweises für Minderjährige unter 16 Jahren bedarf der schriftlichen Zustimmung beider Elternteile, sofern ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. Ein sorgeberechtigter Elternteil hat bei der Antragstellung anwesend zu sein, der nichtanwesende Elternteil kann seine Zustimmung schriftlich erklären. Ein entsprechendes Formular ist auf unserer Homepage eingstellt bitte den Link einfügen.

Ansonsten ist das rechtskräftige Scheidungsurteil bzw. der Sorgerechtsbeschluss, die Bestallung des Vormundschaftsgerichts, die vom Jugendamt oder einem Notar öffentlich beurkundete Sorgeerklärung vorzulegen. Liegt das Sorgerecht bei nur einer Person, so ist eine Bescheinigung über Nichtvorliegen von Eintragungen in ein Sorgeregister vom zuständigen Jugendamt vorzuweisen.

Beantragung eines Reisepasses

Beantragung eines Reisepasses

Allgemeine Informationen

 

·    Die persönliche Vorsprache mit einem Ausweisdokument ist notwendig

·    Zur Antragstellung ist kein Formblatt notwendig.

·    Bringen Sie bitte ein aktuelles (nicht älter als ½ Jahr) biometrietaugliches Lichtbild (schwarzweiß oder farbig) mit.

·    Das Lichtbild muss Sie ohne Kopfbedeckung zeigen.

·    Die Gültigkeitsdauer beträgt 10 Jahre. Bei Personen, die bei der Antragstellung das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Gültigkeitsdauer 6 Jahre.

·     Ab dem vollendeten 6. Lebensjahr werden dem Antragsteller Fingerabdrücke abgenommen, der nur auf Ihrem Dokument gespeichert wird. Es erfolgt keine Speicherung im Datenbestand.

·     Eine Eintragung eines Ordens- oder Künstlernamens ist mit entsprechenden Nachweisen möglich.

·     Eine Verlängerung der Dokumente ist nicht möglich.

·     Die Gebühr beträgt 60,00 Euro. In Ausnahmefällen wird die doppelte Gebühr erhoben (120,00 Euro), wenn die Gemeinde Inning a. Ammersee einen Reisepass als nicht zuständige Behörde ausstellt.

·     Bei Personen, die bei der Antragstellung das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Gebühr 37,50 Euro.

·     Die Ausstellung dauert ca. 3 – 4 Wochen. Gegen einen Aufpreis von 32,00 Euro zur normalen Reisepassgebühr, kann ein sog. Expresspass bestellt werden. Dieser ist in der Regel innerhalb von 4 Arbeitstagen erhältlich.

·     Für Vielreisende kann anstatt eines Reisepasses mit 32 Seiten ein Pass mit 48 Seiten ausgestellt werden. Hierfür ist ein Aufpreis zu der Normalgebühr von 60,00 Euro bzw. 37,50 Euro von 22,00 Euro zu bezahlen.

·     Die Aushändigung erfolgt an Sie persönlich oder an eine von Ihnen schriftlich bevollmächtige Person. Eine Übersendung auf dem Postweg ist nicht zulässig.

·     Informationen zu den Einreisebestimmungen ausländischer Staaten für deutsche Staatsangehörige erteilen die Auslandsvertretungen in der Bundesrepublik Deutschland, sowie das Auswärtige Amt in Berlin (www.auswaertiges-amt.de). Das Passamt darf keine verbindlichen Auskünfte zu den Einreisebestimmungen der verschiedenen Länder geben.

·     Die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die Einreise mit diesem Dokument ist nicht in alle Länder (z. B. USA) möglich. Die Gebühren betragen hier für 26,00 Euro.

 

 Haben Sie von uns noch kein Ausweisdokument erhalten, benötigen wir zusätzlich:

  • Bei Ledigen: Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch

  • Bei Verheirateten: Heiratsurkunde bzw. beglaubigte Abschrift vom Familienbuch

 

Wichtige Hinweise für minderjährige Antragsteller

Die Ausstellung eines Reisepasses oder vorläufigen Reisepasses für unverheiratete Minderjährige unter 18 Jahren bedarf der schriftlichen Zustimmung beider Elternteile, sofern ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. Ein sorgeberechtigter Elternteil hat bei der Antragstellung anwesend zu sein, der nichtanwesende Elternteil kann seine Zustimmung schriftlich erklären. Ein entsprechendes Formular ist auf unserer Homepage eingestellt bitte den Link einfügen.

Ansonsten ist das rechtskräftige Scheidungsurteil bzw. der Sorgerechtsbeschluss, die Bestallung des Vormundschaftsgerichts, die vom Jugendamt oder einem Notar öffentlich beurkundete Sorgeerklärung vorzulegen. Liegt das Sorgerecht bei nur einer Person, so ist eine Bescheinigung über Nichtvorliegen von Eintragungen in ein Sorgeregister vom zuständigen Jugendamt vorzuweisen.

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