Leitung Bauamt
Michaela Meinhold
Leitung Bautechnik
Konrad Meichelböck
Bautechnik
Angela Bauer
Gabriele Just
Christian Söllner
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Im Baugenehmigungsverfahren wird die Erlaubnis mit der Baugenehmigung erteilt, und Bedarf somit keinem gesonderten Antrag. Die Zulässigkeit der Vorhaben sind jedoch in jedem Fall, vor Erstellung und Einreichung des Bauantrages mit Unteren Denkmalschutzbehörde im Landratsamt Starnberg abzuklären. Der Erlaubnisantrag ist an das Landratsamt Starnberg, Untere Denkmalschutzbehörde zu stellen, und in der Gemeinde einzureichen. Weitere Hinweise finden Sie auch unter www.lk-starnberg.de (A-Z, Suchbegriff: Denkmalschutz)
Ansprechpartner in der Gemeinde Inning: Herr Konrad Meichelböck