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Akkordeon Inhalt

Art. 11 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, den Erhaltungszustand der besonders schutzwürdigen Lebensräume, Tier- und Pflanzenarten (nach Anhang I bzw. II und IV der FFH-RL) von gemeinschaftlichem Interesse zu überwachen (Moni-toring). Gemäß Art. 17 der FFH-RL erstellen die Mitgliedstaaten alle sechs Jahre einen Bericht, der die wichtigsten Ergebnisse dieses Monitorings integriert. Die Europäische Kommission bewertet auf der Grundlage dieser Be-richte die Fortschritte bei der Verwirklichung in der FFH-RL genannter Ziele.
Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, den Erhaltungszustand der Lebensräume, Tier- und Pflanzenarten in Deutschland über ein Stichprobenverfahren zu ermitteln und zu dokumentieren. Das Monitoring der Insekten-, Pflanzen-, Amphibien und Reptilienarten erfolgt in Bayern an festen Stichprobenflächen, die jetzt turnusmäßig wieder untersucht werden müssen. Die Probeflächen können sowohl innerhalb als auch außerhalb von FFH-Gebieten liegen.
In Ihrem Gemeinde- bzw. Stadtgebiet befindet sich mindestens eine Probefläche einer oder mehrerer der genannten Artengruppen. Diese Probefläche soll im Auftrag des Bayerischen Landesamtes für Umwelt von April 2025 bis Oktober 2028 begangen und bewertet werden. Die Untersuchungen haben keinerlei Konsequenzen für die Grundeigentümer und Nutzungsberechtigten und führen auch nicht zu Beeinträchtigungen der Flurstücke.
Zuständig für Kartierungen von Lebensraumtypen und Arten des Offenlands ist das Bayerische Landesamt für Umwelt. Für Wald-Lebensraumtypen und manche Arten ist die Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft zuständig.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen Ihre untere Naturschutzbehörde beim zuständigen Landratsamt in Starnberg zur Verfügung.

Hier finden Sie Informationen zu privatrechtlichen Regeln für die Rechtsbeziehungen zwischen Grundstücksnachbarn
⇒ Gartengrenzen 

Landratsamt Starnberg Informationen der Unteren Naturschutzbehörde zu den artenschutzrechtlichen Bestimmungen
hier ⇒ Merkblatt Gehölzpflege – Gehölzbeseitigungen

Die Quagga-Muschel breitet sich aus – Wie die Quagga-Muschel unsere Seen verändert

Die Quagga-Muschel breitet sich unbemerkt aus und verändert Seen grundlegend. Sie filtert große Mengen an Plankton aus dem Wasser, das Wasser wird klarer, gleichzeitig fehlt vielen Arten die Nahrungsgrundlage. Das ökologische Gleichgewicht gerät aus dem Takt.
Durch das fehlende Plankton werden vielen Arten die Nahrungsgrundlage entzogen, dadurch kommt es zu einem verstärkten Artensterben.
Zudem besiedelt die Muschel massenhaft Böden, Steine und technische Anlagen. Nach ihrem Absterben zerfallen die Schalen in scharfkantige, scherbenartige Fragmente. Uferbereiche können dadurch nur noch mit festem Schuhwerk gefahrlos betreten werden. Ein einmal befallener See lässt sich praktisch nicht mehr von ihr befreien.
Die Larven der Quagga-Muschel sind mit bloßen Auge nicht sichtbar und nur unter dem Mikroskop erkennbar. Sie bewegen sich frei im Wasser der betroffenen Seen und können über Boote, SUPs und andere Wassersportgeräte von Gewässer zu Gewässer übertragen werden. An Oberflächen haften sie bis zu fünf Tage, in Restwasser können sie sogar noch deutlich länger überleben.
In den umliegenden Gewässern, dem Starnberger See und dem Ammersee ist die Quagga-Muschel bereits nachgewiesen. Der Pilsensee und Wörthsee sind derzeit noch nicht betroffen.
Jetzt handeln – gemeinsam Schützen
Nur durch konsequente Vorsichtsmaßnahmen kann eine Einschleppung verhindert werden. Helfen sie mit, damit unsere Seen auch in Zukunft ihre Schönheit behalten und frei von der Quagga-Muschel und anderen invasiven Arten bleiben. Dabei helfen unsere KLAR-Regeln.

Alle wichtigen Informationen finden Sie hier ⇒ Ihr Beitrag zum Naturschutz