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Verbrauchen Sie zu Hause mehr Heizenergie, Warmwasser oder Strom als nötig? Oder denken Sie über die Sanierung Ihres Eigenheims nach? Die interaktiven EnergiesparChecks des Landratsamtes Starnberg unterstützen Sie bei allen Fragen rund ums Energiesparen. Die Ratgeber helfen beim Senken der Heiz- und Stromkosten, zeigen geeignete  Modernisierungs-maßnahmen für Ihr Zuhause und welche Fördermittel zu Ihrem Bauvorhaben passen.

Hier gelangen Sie zu den Energiesparchecks ⇒ zur Homepage Landratsamt Starnberg

Pressemitteilung: Energiebilanz im Blick 

Transparent und regional zeigt das Energie-Monitoring der Gemeinden Inning a. Ammersee und Wörthsee, wie die regenerative Energieversorgung in den Orten ist. Hierbei werden tagesaktuell die Erzeugung aus erneuerbaren Energiequellen und der Energieverbrauch über verschiedene Zeiträume abgebildet und in Relation gesetzt. Ziel ist es, den Status quo der lokalen Energiewende für die Kommune darzustellen. Dieser EnergieMonitor wurde von den Stadtwerken Fürstenfeldbruck in Zusammenarbeit mit dem Regionalbeirat der 23 Gemeinden und dem Bayernwerk erstellt. Ab sofort ist das Monitoring für die Gemeinden Inning und Wörthsee unter folgenden Website-Links verfügbar.

⇒ Energiemonitor Inning

⇒ Energiemonitor Wörthsee

„Die Energiewende stellt für alle Beteiligten eine große Herausforderung dar. Mit der Einführung des EnergieMonitors haben wir nun die Möglichkeit, die örtlichen Energieflüsse übersichtlich darzustellen“, erläutert Jan Hoppenstedt, Geschäftsführer der Stadtwerke Fürstenfeldbruck. „Dieses Monitoring soll jeder Gemeinde und ihren Bewohner helfen, das lokale Energiebewusstsein zu stärken und die Energiewende voranzutreiben.“

„Der EnergieMonitor verschafft uns die Möglichkeit, unser Energiemanagement in den Gemeinden in Echtzeit zu veranschaulichen. Die Initiierung und Umsetzung in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Fürstenfeldbruck, dem Regionalbeirat und dem Bayernwerk war sehr lobenswert, wofür ich mich bedanke“, kommentieren Bürgermeisterin Christel Muggenthal (Wörthsee) und Bürgermeister Walter Bleimaier (Inning) die Entwicklung.

Individueller Energiemonitor

Der EnergieMonitor zeigt auf anschauliche Weise, wie viel des kommunalen Energiebedarfs in den Gemeinden bereits jetzt durch erneuerbare Energieträger gedeckt sind. Die Betrachter sehen auf einen Blick, wie hoch der Grad der ökologischen Eigenversorgung zu welcher Jahres- und Tageszeit ist. Zudem ist die Einspeisung ins Stromnetz und der Strombezug aus dem Netz ersichtlich. Hierzu werden Netzinformationen der Stadtwerke Fürstenfeldbruck und anderer Netzbetreiber zusammen aggregiert und teilweise mit Prognosemodellen optimiert. Vergleichswerte von anderen Tagen und Monaten geben Rückschlüsse, wie sich die Energiebilanz in den Kommunen Inning und Wörthsee entwickelt. Die Daten aktualisieren sich im Viertelstundentakt. Am Ende jeden Tages können die Gemeinden ein Resümee ziehen: Wie grün war der örtliche Energiemix und die Eigenversorgung heute?

Alle weiteren Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage des Landratsamt Starnberg
⇒ Infos zu Solarkataster

Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz – WPG)
Veröffentlichung über den Beschluss zur Durchführung der Wärmeplanung gemäß § 13 Abs. 2 WPG

Der Gemeinderat Inning hat in seiner Sitzung am 01.07.2025 erstmals einen Grundsatzbeschluss zur Durchführung der kommunalen Wärmeplanung gefasst. Die Durchführung der kommunalen Wärmeplanung soll, gemäß der vom Gesetzgeber geschaffenen Möglichkeit für Kommunen mit weniger als 10.000 Einwohnern, im vereinfachten Verfahren erfolgen.

Seit dem 01. Januar 2025 sind die Städte und Gemeinden in Bayern zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung verpflichtet.

Mit Inkrafttreten des Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) zum 01. Januar 2024 hat durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie eine Konkretisierung auf Landesebene stattgefunden. Mit Inkrafttreten der Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung energiewirtschaftlicher Vorschriften (AVEn) am 02.01.2025 sind gemäß § 8 Abs. 1 die Gemeinden planungsverantwortliche Stelle im Sinne des Wärmeplanungsgesetzes (WPG).

Für Gemeinden in denen zum 01.01.2024 weniger als 100.000 Einwohner gemeldet waren, ist eine kommunale Wärmeplanung für das gesamte Gemeindegebiet zu erstellen und bis spätestens 30.06.2028 bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (Landesamt für Maß und Gewicht (LMG)) einzureichen.

Ziel der Wärmeplanung ist es, die Versorgung des Gemeindegebiets mit Wärme mittel- bis langfristig auf erneuerbare Energien umzustellen.

Bei der kommunalen Wärmeplanung (KWP) handelt es sich ausdrücklich um ein Fachkonzept/ Planungsinstrument ohne rechtliche Außenwirkung (§ 23 Abs. 4 WPG). Einklagbare Rechte und Pflichten sind mit der KWP nicht verbunden. Ihr Vor- oder Nichtvorliegen hat keine Auswirkungen auf die Anforderungen an eine Heizanlage nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), insbesondere nicht auf die Übergangsfrist beim Heizungstausch nach § 71 Abs. 8 GEG.

Das WPG gibt für die kommunale Wärmeplanung aufeinander aufbauende Planungsschritte wie die Eignungsprüfung von Gebieten, Bestands- und Potenzialanalysen sowie die Entwicklung von Zielszenarien und Umsetzungsstrategien vor. Nach § 14 WPG ist der erste davon die Eignungsprüfung.

Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie hat daher allen Kommunen die vom WPG (Wärmeplanungsgesetz) geforderte Eignungsprüfung (§ 14 WPG) zur Verfügung gestellt. Das Kurzgutachten (Eignungsprüfung) liefert für Inning a. Ammersee eine Hilfestellung bzgl. der Einschätzung, ob die Durchführung eines verkürzten Verfahrens im Sinne des WPG für das Gemeindegebiet oder für einzelne Teilgebiete möglich erscheint.

Ziel der Eignungsprüfung:

Ziel der Eignungsprüfung ist die Erarbeitung dreier Hauptergebnisse:

  1. Unterteilung des Gemeindegebiets in Teilgebiete
  2. Festlegung, für welche Teilgebiete eine verkürzte Wärmeplanung durchgeführt werden kann (da sie sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht für eine Versorgung durch eine Wärme- oder Wasserstoffnetz eignen)
  3. Identifikation von Gebieten, die bereits jetzt nahezu vollständig mit erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme versorgt sind (Für diese ist eine kommunale Wärmeplanung nicht mehr erforderlich).

Das Kurzgutachten „Eignungsprüfung für die Kommunale Wärmeplanung“ ist über folgenden Link auf der Homepage der Gemeinde Inning a. Ammersee einsehbar:

⇒ Kurzgutachten Eignungsprüfung Gemeinde Inning

Abschließend soll hier nochmal ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass sich im Rahmen der Bearbeitung der kommunalen Wärmeplanung Änderungen an der Eignungsprüfung ergeben können! Auch soll nochmal ausdrücklich betont werden, dass es sich bei der kommunalen Wärmeplanung um ein Fachkonzept/ Planungsinstrument ohne rechtliche Außenwirkung handelt.

Weitere Informationen zu den Wärmeplänen und zur kommunalen Wärmeplanung in Bayern finden Sie unter den folgenden Links:

https://www.energieatlas.bayern.de/kommunen/kommunale_waermeplanung

https://www.stmwi.bayern.de/energie/energiewende/kommunale-waermeplanung-in-bayern/

https://www.gesetze-im-internet.de/wpg/

https://www.gesetze-im-internet.de/geg/

Gemeinsam mit dem Ingenieurbüro Steinbacher-Consult aus Neusäß erstellt die Gemeindeverwaltung eine sogenannte Kommunale Wärmeplanung.

Mit der kommunalen Wärmeplanung wird eine rechtlich unverbindliche, strategische Fachplanung geschaffen, welche die Möglichkeiten für die mittel- und langfristige Gestaltung der Wärmeversorgung aufzeigt.

Der zu erarbeitende Fahrplan liefert u.a. mehr Klarheit über die aktuelle Situation in Bezug auf die Wärmeversorgung, potenzielle Energiequellen und wie die Zukunft der Wärmeversorgung in Inning am Ammersee aussehen kann. Er soll mehr Planungssicherheit für die Bevölkerung schaffen und einen sinnvollen Weg zu einer klimafreundlichen und zukunftssicheren Wärmeversorgung aufzeigen.

Die Inninger Wärmeplanung wird durch die Konnexitätszahlung des Freistaats Bayern finanziert.

Ablauf der Kommunalen Wärmeplanung

Bestandsanalyse

Erhebung des aktuellen Wärmebedarfs und -verbrauchs, einschließlich der Treibhausgas-Emissionen und der bestehenden Versorgungsstruktur

Potentialanalyse

Ermittlung der Potenziale zur Energieeinsparung und lokal verfügbarer erneuerbarer Energien sowie Abwärmepotenziale

Zielszenario

Entwicklung eines Szenarios zur Deckung des zukünftigen Wärmebedarfs mit erneuerbaren Energien, um eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu erreichen

Wärmewendestrategie

Formulierung eines Transformationspfads mit konkreten Maßnahmen, Umsetzungsprioritäten und einem Zeitplan für die kommenden Jahre

Die Erstellung des Kommunalen Wärmeplans als rollierender Prozess (angelehnt an ©KEAN)

⇒ Folien Gemeinderatsitzung 15.09.2026

⇒ Plankarte Eignungsprüfung

⇒ Plankarte Einteilung in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete

⇒ Endbericht – Entwurf