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Hier erhalten Sie alle Informationen zum Lärmschutz und zur Lärmaktionsplanung in der Gemeinde Inning a. Ammersee.

Lärmschutz der Gemeinde Inning

Zur Verbesserung der Wohnqualität fördert die Gemeinde Inning a. Ammersee mit eigenen Zuschüssen passive Schallschutzmaßnahmen in vorhandenen Wohnräumen, soweit sie entlang der Ortsdurchfahrt Inning (Staatsstraße St 2067 im Bereich Brucker Str. – Münchner Str. (Teil) – Marktplatz – Herrschinger Str.) liegen und diese sich nach den aktuellsten, von der Gemeinde beauftragten Lärmberechnungen (2018 und 2019) als besonders lärmbelastet herausgestellt haben.
Das Förderprogramm wurde durch den Inninger Gemeinderat am 26.05.2020 beschlossen und steht unter dem Vorbehalt vorhandener Haushaltsmittel.

Förderrichtlinie – Kommunales Schallschutzfensterprogramm
Anlage Schallschutzfensterförderprogramm ACCON Bericht Nr. ACB-0820-669726_rev2
Anlage Antragsformular für Zuwendungen nach dem Kommunalen Schallschutzfensterprogramm

Bitte beachten Sie, dass ein Auftrag zum Einbau von Fenstern und Zusatzeinrichtungen im Fensterbereich erst erteilt werden darf, wenn der Förderantrag durch die Gemeinde geprüft wurde und eine schriftliche Förderzusage erteilt wurde.

Lärmaktionsplanung

Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG sind gemäß §§ 47a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz Lärmaktionspläne aufzustellen, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden.

Der Lärmaktionsplan (LAP) der Gemeinde Inning a. Ammersee gem. § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ist durch Beschluss des Gemeinderates am 05.10.2021 sowie durch Erteilung des Einvernehmens der Regierung von Oberbayern am 08.11.2021 gemäß Art. 4 Satz 2 BayImSchG mit der heutigen Veröffentlichung in Kraft getreten. Die Übertragung der Zuständigkeit nach Art. 2 Abs. 3 Satz 1 und Satz 3 BayImSchG für die Aufstellung des Lärmaktionsplans nach § 47d BImSchG für nicht gemeindeübergreifende Fälle an die Gemeinde Inning a. Ammersee erfolgte am 25.11.2021 durch Verordnung der Regierung von Oberfranken (Veröffentlichung im Oberfränkischen Amtsblatt Seite 240).

Die Gemeinde Inning a. Ammersee hat, unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange, den Lärmaktionsplan gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) aufgestellt. Rechtsgrundlage für die Aufstellung des Lärmaktionsplanes ist § 47d BImSchG in Verbindung mit der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EUUmgebungslärmrichtlinie) des Europäischen Parlaments. Danach müssen die zuständigen Behörden für stark befahrene Hauptverkehrsstraßen einen Lärmaktionsplan aufstellen, der konkrete Maßnahmen zur Verminderung und Verhinderung gesundheitsschädlicher Auswirkungen von Umgebungslärm sowie zur Minderung der Anzahl betroffener Menschen beinhaltet.

Lärmschwerpunkt in Inning bleibt die Ortsdurchfahrt der St 2067. Als wirksame Lärmminderungsmaßnahmen sind eine Geschwindigkeitsbegrenzung entlang der gesamten bebauten Ortsdurchfahrt auf 30 km/h sowie ergänzend der Einbau eines lärmmindernden Fahrbahnbelags (bei anstehender Fahrbahnsanierung) vorgesehen.

Hier finden Sie unseren Lärmaktionsplan: Lärmaktionsplan