Bauanträge
Sie möchten einen Bauantrag stellen, wissen aber nicht genau, wo Sie welche Anträge stellen müssen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Grundsätzlich werden seit 01.01.2025 alle Anträge zuerst im Landratsamt eingereicht (Ausnahme siehe Zuständigkeitsübersicht)
Die zuständige Kommune (Gemeinde) wird dann im ersten Schritt durch das Landratsamt über Ihren Antrag informiert und bei Vollständigkeit der Unterlagen hinsichtlich des gemeindlichen Einvernehmens (vgl. § 36 BauGB) beteiligt.
Hinweis: Eine Vollständigkeit des Antrags für eine Verfahrensbeschleunigung ist essentiell
Das Einvernehmen der Gemeinde zum gestellten Antrag gemäß § 36 BauGB ist nach wie vor eine wichtige Genehmigungsvoraussetzung.
Folgende Zuständigkeitsübersicht zeigt, welche Anträge Sie ab dem 01.01.2025 an welcher Stelle abgeben sollen:
Zuständigkeitsübersicht
Antragsart | In Papierform einzureichen bei |
---|---|
Bauanträge | Landratsamt |
Freistellungsverfahren | Gemeinde |
Teilbaugenehmigung | Landratsamt |
Vorbescheid | Landratsamt |
(Isolierte) Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften sowie über Ausnahmen und Befreiungen bei verfahrensfreien Bauvorhaben | Gemeinde |
(Isolierte) Abweichungen von der BayBO | Landratsamt |
Verlängerung Baugenehmigung | Landratsamt |
Verlängerung Vorbescheid | Landratsamt |
Baubeginnsanzeige | Landratsamt |
Anzeige der Nutzungsaufnahme | Landratsamt |
Anzeige der Beseitigung | Gemeinde und Landratsamt |
Kriterienkatalog | Landratsamt |
Abgrabungsanzeige | Landratsamt |
Unterlagen für genehmigungsfreie Abgrabungen im Geltungsbereich eines Bebauungsplans | Gemeinde |
Abgrabungsgenehmigung | Landratsamt |
Teilabgrabungsgenehmigung | Landratsamt |
Abgrabungsvorbescheid | Landratsamt |
Beginnsanzeige Abgrabung | Landratsamt |