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Bauanträge

Sie möchten einen Bauantrag stellen, wissen aber nicht genau, wo Sie welche Anträge stellen müssen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Grundsätzlich werden seit 01.01.2025 alle Anträge zuerst im Landratsamt eingereicht (Ausnahme siehe Zuständigkeitsübersicht)

Die zuständige Kommune (Gemeinde) wird dann im ersten Schritt durch das Landratsamt über Ihren Antrag informiert und bei Vollständigkeit der Unterlagen hinsichtlich des gemeindlichen Einvernehmens (vgl. § 36 BauGB) beteiligt.

Hinweis: Eine Vollständigkeit des Antrags für eine Verfahrensbeschleunigung ist essentiell

Das Einvernehmen der Gemeinde zum gestellten Antrag gemäß § 36 BauGB ist nach wie vor eine wichtige Genehmigungsvoraussetzung.

Folgende Zuständigkeitsübersicht zeigt, welche Anträge Sie ab dem 01.01.2025 an welcher Stelle abgeben sollen:

Zuständigkeitsübersicht

AntragsartIn Papierform einzureichen bei
BauanträgeLandratsamt
FreistellungsverfahrenGemeinde
TeilbaugenehmigungLandratsamt
VorbescheidLandratsamt
(Isolierte) Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften sowie über Ausnahmen und Befreiungen bei verfahrensfreien BauvorhabenGemeinde
(Isolierte) Abweichungen von der BayBOLandratsamt
Verlängerung BaugenehmigungLandratsamt
Verlängerung VorbescheidLandratsamt
BaubeginnsanzeigeLandratsamt
Anzeige der NutzungsaufnahmeLandratsamt
Anzeige der BeseitigungGemeinde und Landratsamt
KriterienkatalogLandratsamt
AbgrabungsanzeigeLandratsamt
Unterlagen für genehmigungsfreie Abgrabungen im Geltungsbereich eines BebauungsplansGemeinde
AbgrabungsgenehmigungLandratsamt
TeilabgrabungsgenehmigungLandratsamt
AbgrabungsvorbescheidLandratsamt
Beginnsanzeige AbgrabungLandratsamt