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Digitale Bilder für Ausweisdokumente – ab 01.05.2025

Ab 1. Mai 2025 gibt es Änderungen zu den Regelungen für Lichtbilder zur Beantragung von Ausweisdokumenten, so dass ab diesem Zeitpunkt nur noch digitale Lichtbilder für die Ausstellung von Personalausweisen und Reisepässen verwendet werden dürfen. Dies gilt auch für vorläufige Dokumente.

Die elektronischen Lichtbilder erhalten Sie künftig bei zertifizierten Fotografen oder Drogeriemärkten. 

Ihr elektronisches Bild wird vom Fotodienstleister in eine zertifizierte, gesicherte Cloud geladen. Sie erhalten vom Fotografen einen Bar- bzw. QR-Code mit dem wir, als Ausweis- bzw. Passbehörde, das elektronische Lichtbild in unser Fachverfahren integrieren können.

Zusätzlich wird es die Möglichkeit zur Erstellung von elektronischen Lichtbildern in den Räumen des Rathauses geben. Ob diese Möglichkeit bereits am 01.05.2025 genutzt werden kann, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch unsicher, da seitens der Bundesdruckerei die Erfassungsgeräte noch nicht ausgeliefert wurden und noch kein Liefertermin für die Geräte feststeht.

Bis zur Lieferung der Erfassungsgeräte können in Ausnahmefällen Papierfotos angenommen werden.