In der Vergangenheit kam es bei der Zustellung von Post, der Anfahrt von Rettungsdiensten als auch anderer Träger öffentlicher Belange vermehrt zu Schwierigkeiten einzelne Anwesen im Gemeindegebiet umgehend aufzufinden. Gerade im Notfall zählt dabei jede Sekunde und eine zügige Anfahrt ist nur über eine gut sichtbar angebrachtes Hausnummernschild möglich.
Wir bitten Sie daher um Ihre Mithilfe Ihre Hausnummernschilder auf Sichtbarkeit zu überprüfen.
Bitte beachten Sie folgende Punkte:
- Das Hausnummernschild muss von der Straße aus gut sichtbar sein
! Keine Verhinderung durch Bäume / Sträucher / Vorbauten / Schilder o. ä.! - Eine angemessene Größe / Schriftart sichert die Lesbarkeit.
- Ein reflektierendes oder beleuchtetes Schild erleichtert die Sichtbarkeit.
- Das Hausnummernschild ist ab Bezugsfertigkeit anzubringen.
- Schwer leserliche Hausnummernschilder sind auszutauschen.
- Nicht unmittelbar an die Straße angelegene Anwesen sind über entsprechendes Hinweisschild an geeigneter Stelle kenntlich zu machen.
- Anwesen mit mehreren Zuwegungen sind an mehreren Gebäudeseiten kenntlich zu nummerieren.
Sollte Ihr Anwesen über keine Hausnummer verfügen bitten wir Sie um Kontaktaufnahme mit dem entsprechenden Antragsformular.