Plakatierungen

Der Gemeinderat Inning a. Ammersee hat in seiner Sitzung am 29.07.2008 eine Verordnung über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten in der Gemeinde Inning a. Ammersee (Plakatierungsverordnung) beschlossen.
Plakatierungen dürfen deshalb ausschließlich an den von der Gemeinde aufgestellten, offiziellen Plakattafeln, angebracht werden.

Ortsteil Standort Fl.Nr.
Inning Bushaltestelle gegenüber EDEKA-Markt 1440
Inning Brucker Straße, gegenüber Jet-Tankstelle 53
Inning Pfarrgasse, gegenüber Eisdiele 108
Inning-Stegen Landsberger Straße / Seepromenade 2292
Buch Hauptstraße, vor Anwesen Hs. Nr. 14 20/5
Buch Hauptstraße, neben dem Buswartehäuschen 195
Bachern Fischerstraße, neben dem neuen Buswartehäuschen 396

Das Anbringen von Plakaten an diesen Tafeln erfolgt ohne besondere Genehmigung unter den Grundsätzen gegenseitiger Rücksichtnahme!
Für Volksbegehren und Wahlen gibt es spezielle Regelungen (siehe hierzu die Plakatverordnung).

Weiterführende Unterlagen

>> Plakatierungsverordnung als PDF

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